CORONA-Vorgaben zu den SIPPUNGEN

Vorerst gültige Grundlagen für das Sippungsgeschehen der Schlaraffia Stella Alpina in der Winterung 162/163 auf Basis der COVID-19 Maßnahmenverordnung – COVID-19-MV – BGBL.II Nr. 278/2021 vom 26.09.2021 in der jeweils geltenden Fassung

Allgemeines

Es gilt die 3G Regel, das dritte G steht für tagesaktuellen Test!

  1. Die Teilnahme an den Sippungen geschieht auf eigene Gefahr und in Verantwortlichkeit anderen Sassen gegenüber.
  • Bei Betreten des Vereinslokals hat sich jeder beim Ceremonienmeister, ungeachtet eines etwaigen Einrittes (Einrittszettel), in einer Liste mit seinem Namen einzutragen und einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen.
  • Die eigenen Sassen haben zur ihrer ersten Sippung eine Kopie der geforderten Nachweise vorzulegen.
  • Die Einritte sind vorerst ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl möglich – (Ausnahmen sind die GU-Feyer, die Uhubaumfeyer, der Ritterschlag und das Frühlingsfest – hier wird gebeten sich vorweg beim Kantzelar anzumelden!

Ergänzung: Sollte sich eine Gruppe zu einem Einritt in der hohen Stella entschließen, bitten wir ebenso um vorherige Anmeldung!

  • Das Vereinslokal verfügt über ein eigenes Lüftungssystem. Darüber hinaus wird während der Sippungen alle 30 Minuten über die Eingangstüren gelüftet.

Maßnahmen

Desinfektion

  • Möglichkeiten zur Händedesinfektion beim Eingang an der Garderobe sowie im Vereinslokal.
  • Ebenso sind in den Toiletten ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen mit Flüssigseife und Papierspendern gegeben. Dazu stehen Desinfektionsmittel bereit.
  • Die Eintragung in das Schmierbuch erfolgt mit eigenem Stift, sollte keiner vorhanden sein wird einer gestellt und ist mit zu nehmen.

Mund-Nasen-Schutz

  • Ein Mund-Nasen-Schutz muss derzeit nicht, kann aber natürlich getragen werden.

Schutzschildesind eingerichtet

  • an der Rostra
  • beim Kantzelar
  • beim Zeremonienmeister

Toiletten (siehe Desinfektion)

Küche/Styxerei

  • Konsumationszettel sind grundsätzlich mit eigenem Stift auszufüllen.
  • Zutritt zur Küche zur Selbstbedienung ist nicht gestattet. Labung und Atzung wird serviert.
  • Die Zeche wird am Platz bezahlt.

Abläufe – Beginn der Sippung

Begrüßung

  • Auf Handschlag wird verzichtet

Einritt

  • Eintritte erfolgen nur vom Platz aus.
  • Auf den Handschlag des Fungierenden wird verzichtet.

Amtlicher Teil

  • Vortrag des amtlichen und nicht amtlichen Protokolles erfolgt auf der Rostra hinter dem Schutzschild.
  • Protokolle werden vom jeweiligen Sassen mit eigenem Stift gegengezeichnet.

Abläufe – während der Sippung

  • IHI werden vor der Sippung auf einemTablett vorbereitet, belobigte Sassen bedienen sich selbst.

Singen

  • soll nur in gedämpftem Maße erfolgen

Abläufe – Schluss der Sippung

  • Das Sippungsschlusslied wird vom Platz aus gesungen.

Die Anpassung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt laufend nach Bedarf.

Mit uhuherzlichen Lulu´s

Das Oberschlaraffat                                                           Der Kantzler Tri-Gnom

Faserschmeichler, Gra Di nit, Geh an Meter

Der profane Vereinsvorstand

Mag. Ferdinand Hartl – Rt Lexi-Fer

Ein Kommentar

  • r.g.u.h.z!
    Vlb.Rt Oli-Fer !
    Als erste Frage : Ich hoffe, dass dieses „Schei…. coronavirus“ bei Euch im Reyche keine Spuren hinterlassen hat…..
    Wie geht`s Euch damit ? Nun zu meiner Anfrage : Wie schaut es aus mit einer Öffnung Eurer Burg? Ich beabsichtige
    einige Tage in die Zeller Gegend zu kommen, und auch mein „letztes Montagsreych“ für den AFO zu besuchen. Geplant habe ich dafür den 28.03.163 ! Neben einigen Schitagen wäre diese „schlaraffische Ergänzung“ auch für meine Burgfrau ein nettes Frühlingsgeschenk…….
    Bitte um zeitnahe Info wg. der Besorgung der Unterkunft uvm.
    es grüßt mit lautem Ehe Rt Kritzl-Kratzl (ML 400)

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