CORONA-Vorgaben zu den SIPPUNGEN

Vorerst gültige Grundlagen für das Sippungsgeschehen der Schlaraffia Stella Alpina in der Winterung 162/163 auf Basis der COVID-19 Maßnahmenverordnung – COVID-19-MV – BGBL.II Nr. 278/2021 vom 26.09.2021 in der jeweils geltenden Fassung

Allgemeines

Es gilt die 3G Regel, das dritte G steht für tagesaktuellen Test!

  1. Die Teilnahme an den Sippungen geschieht auf eigene Gefahr und in Verantwortlichkeit anderen Sassen gegenüber.
  • Bei Betreten des Vereinslokals hat sich jeder beim Ceremonienmeister, ungeachtet eines etwaigen Einrittes (Einrittszettel), in einer Liste mit seinem Namen einzutragen und einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen.
  • Die eigenen Sassen haben zur ihrer ersten Sippung eine Kopie der geforderten Nachweise vorzulegen.
  • Die Einritte sind vorerst ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl möglich – (Ausnahmen sind die GU-Feyer, die Uhubaumfeyer, der Ritterschlag und das Frühlingsfest – hier wird gebeten sich vorweg beim Kantzelar anzumelden!

Ergänzung: Sollte sich eine Gruppe zu einem Einritt in der hohen Stella entschließen, bitten wir ebenso um vorherige Anmeldung!

  • Das Vereinslokal verfügt über ein eigenes Lüftungssystem. Darüber hinaus wird während der Sippungen alle 30 Minuten über die Eingangstüren gelüftet.

Maßnahmen

Desinfektion

  • Möglichkeiten zur Händedesinfektion beim Eingang an der Garderobe sowie im Vereinslokal.
  • Ebenso sind in den Toiletten ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen mit Flüssigseife und Papierspendern gegeben. Dazu stehen Desinfektionsmittel bereit.
  • Die Eintragung in das Schmierbuch erfolgt mit eigenem Stift, sollte keiner vorhanden sein wird einer gestellt und ist mit zu nehmen.

Mund-Nasen-Schutz

  • Ein Mund-Nasen-Schutz muss derzeit nicht, kann aber natürlich getragen werden.

Schutzschildesind eingerichtet

  • an der Rostra
  • beim Kantzelar
  • beim Zeremonienmeister

Toiletten (siehe Desinfektion)

Küche/Styxerei

  • Konsumationszettel sind grundsätzlich mit eigenem Stift auszufüllen.
  • Zutritt zur Küche zur Selbstbedienung ist nicht gestattet. Labung und Atzung wird serviert.
  • Die Zeche wird am Platz bezahlt.

Abläufe – Beginn der Sippung

Begrüßung

  • Auf Handschlag wird verzichtet

Einritt

  • Eintritte erfolgen nur vom Platz aus.
  • Auf den Handschlag des Fungierenden wird verzichtet.

Amtlicher Teil

  • Vortrag des amtlichen und nicht amtlichen Protokolles erfolgt auf der Rostra hinter dem Schutzschild.
  • Protokolle werden vom jeweiligen Sassen mit eigenem Stift gegengezeichnet.

Abläufe – während der Sippung

  • IHI werden vor der Sippung auf einemTablett vorbereitet, belobigte Sassen bedienen sich selbst.

Singen

  • soll nur in gedämpftem Maße erfolgen

Abläufe – Schluss der Sippung

  • Das Sippungsschlusslied wird vom Platz aus gesungen.

Die Anpassung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt laufend nach Bedarf.

Mit uhuherzlichen Lulu´s

Das Oberschlaraffat                                                           Der Kantzler Tri-Gnom

Faserschmeichler, Gra Di nit, Geh an Meter

Der profane Vereinsvorstand

Mag. Ferdinand Hartl – Rt Lexi-Fer