CORONA-Vorgaben zu den SIPPUNGEN
Vorerst gültige Grundlagen für das Sippungsgeschehen der Schlaraffia Stella Alpina in der Winterung 162/163 auf Basis der COVID-19 Maßnahmenverordnung – COVID-19-MV – BGBL.II Nr. 278/2021 vom 26.09.2021 in der jeweils geltenden Fassung
Allgemeines
Es gilt die 3G Regel, das dritte G steht für tagesaktuellen Test!
- Die Teilnahme an den Sippungen geschieht auf eigene Gefahr und in Verantwortlichkeit anderen Sassen gegenüber.
- Bei Betreten des Vereinslokals hat sich jeder beim Ceremonienmeister, ungeachtet eines etwaigen Einrittes (Einrittszettel), in einer Liste mit seinem Namen einzutragen und einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen.
- Die eigenen Sassen haben zur ihrer ersten Sippung eine Kopie der geforderten Nachweise vorzulegen.
- Die Einritte sind vorerst ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl möglich – (Ausnahmen sind die GU-Feyer, die Uhubaumfeyer, der Ritterschlag und das Frühlingsfest – hier wird gebeten sich vorweg beim Kantzelar anzumelden!
Ergänzung: Sollte sich eine Gruppe zu einem Einritt in der hohen Stella entschließen, bitten wir ebenso um vorherige Anmeldung!
- Das Vereinslokal verfügt über ein eigenes Lüftungssystem. Darüber hinaus wird während der Sippungen alle 30 Minuten über die Eingangstüren gelüftet.
Maßnahmen
- Möglichkeiten zur Händedesinfektion beim Eingang an der Garderobe sowie im Vereinslokal.
- Ebenso sind in den Toiletten ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen mit Flüssigseife und Papierspendern gegeben. Dazu stehen Desinfektionsmittel bereit.
- Die Eintragung in das Schmierbuch erfolgt mit eigenem Stift, sollte keiner vorhanden sein wird einer gestellt und ist mit zu nehmen.
Mund-Nasen-Schutz
- Ein Mund-Nasen-Schutz muss derzeit nicht, kann aber natürlich getragen werden.
Schutzschilde – sind eingerichtet
- an der Rostra
- beim Kantzelar
- beim Zeremonienmeister
Toiletten (siehe Desinfektion)
Küche/Styxerei
- Konsumationszettel sind grundsätzlich mit eigenem Stift auszufüllen.
- Zutritt zur Küche zur Selbstbedienung ist nicht gestattet. Labung und Atzung wird serviert.
- Die Zeche wird am Platz bezahlt.
Abläufe – Beginn der Sippung
Begrüßung
- Auf Handschlag wird verzichtet
Einritt
- Eintritte erfolgen nur vom Platz aus.
- Auf den Handschlag des Fungierenden wird verzichtet.
Amtlicher Teil
- Vortrag des amtlichen und nicht amtlichen Protokolles erfolgt auf der Rostra hinter dem Schutzschild.
- Protokolle werden vom jeweiligen Sassen mit eigenem Stift gegengezeichnet.
Abläufe – während der Sippung
- IHI werden vor der Sippung auf einemTablett vorbereitet, belobigte Sassen bedienen sich selbst.
Singen
- soll nur in gedämpftem Maße erfolgen
Abläufe – Schluss der Sippung
- Das Sippungsschlusslied wird vom Platz aus gesungen.
Die Anpassung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt laufend nach Bedarf.
Mit uhuherzlichen Lulu´s
Das Oberschlaraffat Der Kantzler Tri-Gnom
Faserschmeichler, Gra Di nit, Geh an Meter
Der profane Vereinsvorstand
Mag. Ferdinand Hartl – Rt Lexi-Fer