CORONA-Vorgaben zu den SIPPUNGEN

Vorerst gültige Grundlagen für das Sippungsgeschehen der Schlaraffia Stella Alpina in der Winterung 162/163 auf Basis der COVID-19 Maßnahmenverordnung – COVID-19-MV – BGBL.II Nr. 278/2021 vom 26.09.2021 in der jeweils geltenden Fassung

Allgemeines

Es gilt die 3G Regel, das dritte G steht für tagesaktuellen Test!

  1. Die Teilnahme an den Sippungen geschieht auf eigene Gefahr und in Verantwortlichkeit anderen Sassen gegenüber.
  • Bei Betreten des Vereinslokals hat sich jeder beim Ceremonienmeister, ungeachtet eines etwaigen Einrittes (Einrittszettel), in einer Liste mit seinem Namen einzutragen und einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen.
  • Die eigenen Sassen haben zur ihrer ersten Sippung eine Kopie der geforderten Nachweise vorzulegen.
  • Die Einritte sind vorerst ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl möglich – (Ausnahmen sind die GU-Feyer, die Uhubaumfeyer, der Ritterschlag und das Frühlingsfest – hier wird gebeten sich vorweg beim Kantzelar anzumelden!

Ergänzung: Sollte sich eine Gruppe zu einem Einritt in der hohen Stella entschließen, bitten wir ebenso um vorherige Anmeldung!

  • Das Vereinslokal verfügt über ein eigenes Lüftungssystem. Darüber hinaus wird während der Sippungen alle 30 Minuten über die Eingangstüren gelüftet.

Maßnahmen

Desinfektion

  • Möglichkeiten zur Händedesinfektion beim Eingang an der Garderobe sowie im Vereinslokal.
  • Ebenso sind in den Toiletten ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen mit Flüssigseife und Papierspendern gegeben. Dazu stehen Desinfektionsmittel bereit.
  • Die Eintragung in das Schmierbuch erfolgt mit eigenem Stift, sollte keiner vorhanden sein wird einer gestellt und ist mit zu nehmen.

Mund-Nasen-Schutz

  • Ein Mund-Nasen-Schutz muss derzeit nicht, kann aber natürlich getragen werden.

Schutzschildesind eingerichtet

  • an der Rostra
  • beim Kantzelar
  • beim Zeremonienmeister

Toiletten (siehe Desinfektion)

Küche/Styxerei

  • Konsumationszettel sind grundsätzlich mit eigenem Stift auszufüllen.
  • Zutritt zur Küche zur Selbstbedienung ist nicht gestattet. Labung und Atzung wird serviert.
  • Die Zeche wird am Platz bezahlt.

Abläufe – Beginn der Sippung

Begrüßung

  • Auf Handschlag wird verzichtet

Einritt

  • Eintritte erfolgen nur vom Platz aus.
  • Auf den Handschlag des Fungierenden wird verzichtet.

Amtlicher Teil

  • Vortrag des amtlichen und nicht amtlichen Protokolles erfolgt auf der Rostra hinter dem Schutzschild.
  • Protokolle werden vom jeweiligen Sassen mit eigenem Stift gegengezeichnet.

Abläufe – während der Sippung

  • IHI werden vor der Sippung auf einemTablett vorbereitet, belobigte Sassen bedienen sich selbst.

Singen

  • soll nur in gedämpftem Maße erfolgen

Abläufe – Schluss der Sippung

  • Das Sippungsschlusslied wird vom Platz aus gesungen.

Die Anpassung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt laufend nach Bedarf.

Mit uhuherzlichen Lulu´s

Das Oberschlaraffat                                                           Der Kantzler Tri-Gnom

Faserschmeichler, Gra Di nit, Geh an Meter

Der profane Vereinsvorstand

Mag. Ferdinand Hartl – Rt Lexi-Fer

Aussetzen der Sippungen bis auf Weiteres

R.G.u.H.z.!

Vielliebe Freunde unseres Reyches!

Wie die vielen Reyche bisher, hat die Stella Alpina umfangreiche Maßnahmen getroffen um für unsere eigenen Sassen und für unsere einreitenden Freunde ein möglichst risikofreies, wenn auch eingeschränktes Sippen, sicherstellen zu können.

Leider hat uns nunmehr die Realität eingeholt und sieht sich der Vorstand der Stella Alpina deshalb gezwungen die Sippungen bis auf Weiteres auszusetzen. Dies betrübt uns vor allem auch deshalb, da wir u.a. am 16. des Windmondes die GU-Feier unseres verdienten Kantzelars Rt. Trignom hätten feiern dürfen, hoffen aber, diese bald gebührend nachholen zu können.

Sobald es die Umstände wieder zulassen werden wir euch rechtzeitig über die weitere Vorgangsweise informieren, wünschen euch bis dahin alles Gute und bleibt gesund! (Stand: Dienstag, der Erste in der Hornung a.U.163)

Uhuherzlich Eure Stella-Sassen

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